Gemäß Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 101/04 und 43/11 – ZVZD-1) muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einwandfreie Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die die Sicherheit und Gesundheit, die Sicherheit ihres Eigentums und die natürliche Umwelt nicht gefährden.
Bei Schweißgeräten wird geprüft einwandfreier Betrieb und Gewährleistung der Stabilität der Schweißparameter während des Betriebs. Die Inspektion und Prüfung werden gemäß der Norm SIST EN 60974 durchgeführt.